Gericht: Kopftuch-Verbot für Flughafenpersonal unbegründet
Das Bundesarbeitsgericht sieht keine Gründe, Sicherheitspersonal an Flughäfen ein Kopftuch zu verbieten. Für die Mitarbeiterinnen gelte kein Neutralitätsgebot. Erfurt (KNA) Das Bundesarbeitsgericht sieht keinen Grund für ein Kopftuch-Verbot für Mitarbeiterinnen der Sicherheitskontrolle an Flughäfen. Für diese Mitarbeiterinnen gelte kein Neutralitätsgebot, so das Gericht am Donnerstag in Erfurt. Es bestätigte in seiner Entscheidung die Verurteilung einer […]